Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiteirn, die zum 01.08.2024 ihren Dienst aufgenommen hat.
Sie hat uns eine Bescheinigung betreffend Krankenhausaufenthalt wg. Erkrankung Kind eingereicht.
Die Mitarbeiterin befindet sich bei uns in einer Zweitbeschäftigung.
Uns stellt sich nun die Frage, ob wir bei der Krankenkasse abfragen müssen, wie viel Tage Erkrankung Kind sie bereits im Jahr 2024 in Anspruch genommen hat.
Wäre dies grundsätzlich bei einem AG Wechsel zu beachten?
Viele Grüße
PersobueroSC