Liebes AOK-Expertenteam,
wir haben folgende Konstellation bei der wir verunsichert sind, zu wann die SV-rechtliche Anmeldung vorzunehmen ist.
Beschäftigungsbeginn gemäß Arbeitsvertrag: 01.01.2023 (Sonntag/Feiertag)
Erkrankung von - bis: 02.01.2023-06.01.2023
Für die Dauer der Erkrankung wird keine Lohnfortzahlung geleistet.
Da der 01.01.2023 ein Sonntag/Feiertag war, war es dem Mitarbeiter nicht möglich zu arbeiten und oder zum Arzt zu gehen und sich ab dem 01.01. eine Krankmeldung ausstellen zu lassen.
Ab wann beginnt nun SV-rechtlich das Beschäftigungsverhältnis? Bereits zum 01.01.23 oder erst zum 07.01.23?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.