Besteht weiterhin die Ausnahmeregelung von der Arbeitszeitaufzeichnungspflicht für mitarbeitende nahe Angehörige?
Im konkreten Fall arbeitet der Vater des Firmeninhabers geringfügig neben dem Rentenbezug noch mit, macht aber keine monatlichen Arbeitszeitaufstellungen. Ist dies weiterhin zulässig?