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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erfassung der Arbeitszeit

    Besteht weiterhin die Ausnahmeregelung von der Arbeitszeitaufzeichnungspflicht für mitarbeitende nahe Angehörige?

    Im konkreten Fall arbeitet der Vater des Firmeninhabers geringfügig neben dem Rentenbezug noch mit, macht aber keine monatlichen Arbeitszeitaufstellungen. Ist dies weiterhin zulässig?

     

  • 02
    RE: Erfassung der Arbeitszeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sie beziehen sich sicherlich auf die Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz. Hier gilt weiterhin die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Nach § 1 Abs. 2 der Mindestlohndokumentationsverordnung gelten die Dokumentationspflichten (u.a.) nicht für Eltern des Arbeitgebers.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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