Ein Mitarbeiter ist im Monat November gestorben und erhält noch ein Restgehalt bis zum Todestag, Urlaubsabgeltung und ein anteiliges 13. Gehalt laut Arbeitsvertrag. Der Erbe bekommt den Erbschein wahrscheinlich erst im Jahr 2025. Wenn wir die Zahlungen erst im Januar tätigen. Welche ELStAM-Anmeldung müssen wir tätigen vom 01.01.2025 bis 31.01.2025 oder den Sterbemonat vom 01.11.-30.11.2024 oder vom 01.11.2024 bis zum Sterbetag?
Expertenforum - Erbe – Auszahlung - ELStAM
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Erbe – Auszahlung - ELStAM
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RE: Erbe – Auszahlung - ELStAM
Sehr geehrter Fragesteller,
in der geschilderten Konstellation sind die Auszahlungen (im Januar) nach den individuellen Merkmalen des Erben (im Zuflusszeitpunkt Januar) lohnzuversteuern und in dessen Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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