Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen spanischen Mandanten, der in Deutschland einen privat versicherten Mitarbeiter im Homeoffice beschäftigt. Der Mitarbeiter unterliegt deutschem Sozialversicherungsrecht. Der Mandant verfügt über keine deutsche Betriebsanschrift. Nun soll der Mitarbeiter für 2 Wochen nach Holland entsendet werden. Über das SV-Net ist eine Erstellung der A1-Bescheinigung ohne deutschen Beschäftigungsbetrieb nicht möglich. Wo und wie müssen wir die Entsendung beantragen?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.