Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Entgeltzahlung Feiertag, während Kurzzeitpflege

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin befindet sich seit einigen Tagen in unbezahlter Freistellung, da sie einen Angehörigen pflegen muss. Die Kurzzeitpflege streckt sich über den 03. Oktober. Muss der Feiertag bezahlt werden oder ist die Zahlung grundsätzlich durch die unbezahlte Freistellung ausgeschlossen?


    Gerne erwarte ich Ihre Rückmeldung. Vielen Dank im Voraus.


    MfG OWI GmbH

  • 02
    RE: Entgeltzahlung Feiertag, während Kurzzeitpflege

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Anspruch nach § 2 Abs. 1 PflegeZG erstreckt sich nur auf Arbeitstage, also Tage, an denen der Arbeitnehmer ohne Freistellung hätte tatsächlich arbeiten müssen. Damit sind (unter anderem) Feiertage von dem Anspruch gemäß § 2 Abs. 1 PflegeZG nicht erfasst. Das heißt, der Mitarbeiter hat beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen des Wochenfeiertags.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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