Expertenforum - Entgeltumwandlung in "unbeschränkter" Höhe?

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  • 01
    Entgeltumwandlung in "unbeschränkter" Höhe?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie viel Entgeltumwandlungen können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer durchführen?


    Z. B. Jobbikes, PKW-Leasing, BAVs usw.


    Gibt es hier eine Grenze?


    Beispiel:

    Arbeitnehmer A Bruttogehalt 2.500 EUR für 40/h.

    Entgeltumwandlung BAV -300 EUR + Jobbike -200 EUR + Leasing -1.000 EUR

    Wichtig: Die Entgeltumwandlungen will der AN A durchführen und sind von A initiiert.


    Ich vermute, dass es hier gegen das Mindestlohngesetz verstößt (Restbrutto 1.000 EUR = 5,77 EUR brutto pro Stunde)?

    Gibt es Sozialversicherungsrechtliche weitere Besonderheiten?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Entgeltumwandlung in "unbeschränkter" Höhe?

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist eine Barlohnumwandlung im Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten denkbar. Neben der Barlohnumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge von max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2025 = 322 Euro) existiert auch die Möglichkeit, Entgeltumwandlungen als Sachbezüge, wie ein Dienstrad bzw. E-Bike oder einen Dienstwagen, zu realisieren. Hier ist grundsätzlich keine Maximalgrenze festgelegt.
     
    Das Mindestlohngesetz schreibt jedoch vor, dass der Mindestlohn immer in Geld zu leisten ist. Durch eine Entgeltumwandlung würde sich das Entgelt des Arbeitnehmers reduzieren. Die Entgeltumwandlung darf nicht dazu führen, dass der Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro je Stunde unterschritten wird. Davon gibt es lediglich eine Ausnahme: Zulässig ist eine Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz. Nur im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung ist somit eine Entgeltumwandlung zulässig, wenn dadurch der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird.
     
    In Ihrem Sachverhalt wäre somit ausschließlich die Barlohnumwandlung zu Lasten der betrieblichen Altersvorsorge möglich, wenn dadurch der Mindestlohn unterschritten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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