Sehr geehrte Damen und Herren,
wie viel Entgeltumwandlungen können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer durchführen?
Z. B. Jobbikes, PKW-Leasing, BAVs usw.
Gibt es hier eine Grenze?
Beispiel:
Arbeitnehmer A Bruttogehalt 2.500 EUR für 40/h.
Entgeltumwandlung BAV -300 EUR + Jobbike -200 EUR + Leasing -1.000 EUR
Wichtig: Die Entgeltumwandlungen will der AN A durchführen und sind von A initiiert.
Ich vermute, dass es hier gegen das Mindestlohngesetz verstößt (Restbrutto 1.000 EUR = 5,77 EUR brutto pro Stunde)?
Gibt es Sozialversicherungsrechtliche weitere Besonderheiten?
Vielen Dank.