Bis jetzt war es ja so, dass wenn ein Arbeitnehmer lediglich nur ein Tag krank war (z.B. Übelkeit) und nicht zum Arzt ging, die Krankenkasse die Entgeltfortzahlung per Antrag erstattete (je nach Umlagesatz). Wie wird es aber künftig bei der eAU verlaufen ? Ist dann nur noch ein Antrag bei Vorlage einer solchen möglich, womit der Arbitnehmer immer zum Arzt muss oder wird es weiterhin in einem solchen Fall möglich sein, sich über einen Antrag die Entgeltfortzahlung zu erstatten.
Vorab schon einmal vielen Dank.