Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Entgeltfortzahlung bei Arbeitgeberwechsel

    Ein Arbeitnehmer wechselte zum 01.09. in den öffentlichen Dienst und war seit Beginn erkrankt.

    Gem. Tarifvertrag beginnt der Anspruch auf EFZ direkt mit dem ersten Tag der Beschäftigung. Nun war der Arbeitnehmer allerdings zuvor schon beim alten AG erkrankt (ca. 14 Tage). Werden die Vorerkrankungszeiten beim alten Arbeitgeber auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet oder beginnt der Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung beim neuen Arbeitgeber neu?

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung bei Arbeitgeberwechsel

    Hallo SanHel,

    da die Klärung Ihres Sachverhalts zur Frage des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung vordergründig arbeitsrechtlicher Natur ist, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine konkrete, sondern nur eine allgemeine Auskunft geben können.  

    Grundsätzlich gilt:

    Bei einem Arbeitgeberwechsel haben Beschäftigte grundsätzlich einen neuen Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung. Entgeltfortzahlungszeiten beim vorherigen Arbeitgeber bleiben unberücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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