Ein Arbeitnehmer wechselte zum 01.09. in den öffentlichen Dienst und war seit Beginn erkrankt.
Gem. Tarifvertrag beginnt der Anspruch auf EFZ direkt mit dem ersten Tag der Beschäftigung. Nun war der Arbeitnehmer allerdings zuvor schon beim alten AG erkrankt (ca. 14 Tage). Werden die Vorerkrankungszeiten beim alten Arbeitgeber auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet oder beginnt der Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung beim neuen Arbeitgeber neu?