Frage: Ich bin Arbeitgeber und beschäftige seit 01.01.2025 eine gesetzl. krankenversicherte Hausfrau (sie ist mit ihrem Mann mitversichert......also familienversichert).
Hierbei handelt es sich um einen 556 Euro Job (also um einen Minijob).
Jetzt ist diese Arbeitnehmerin krank geworden. Frage Nummer1: kann sich eine Minijobberin überhaupt krankschreiben lassen (weil es handelt sich ja nicht um ein sozialversicherungspfl. Beschäftigungsverhältnis). Frage Nummer 2: wenn sich diese Arbeitnehmerin krankschreiben lassen kann, muss ich dann für die Person Lohnfortzahlung leisten?.....und Frage Nummer 3: wenn ich LFZ leisten müsste, kann ich dann die Kosten über das Lohnfortzahlungserstattungsverfahren (also das fortgezahlte Entgelt) mir wieder über die Krankenkasse zurückerstatten lassen? Weil ich bin ein Arbeitgeber, der am Umlageverfahren teilnimmt.
Vielen Dank schon jetzt im voraus.
P. S.: Bitte geben Sie mir auch die jeweiligen Rechtsquellen und Rechtsprechungen (bzgl. dieses Sachverhalts) mit an.
Danke.
MfG Neugebauer