Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:
Ein AN hat vom 17.06.-03.08.2022 Lfzg. erhalten.
Ab 04.08.-03.12.2022 Krankengeld.
Eine Wiedereingliederung wurde vom 07.11.-03.12.2022 gemacht!
Der AN arbeitet im Schichtdienst und hätte am 06.12.2022 zum Dienst kommen müssen.
Jetzt wurde eine neue AU vorgelegt ab 06.12.-11.12.2022.
Die Arbeit wurde am 04. und 05.12.2022 nicht aufgenommen.
Ist in diesem Fall vom AG erneut Lohnfortzahlung zu leisten?