Hallo, ein Mitarbeiter muss für ca. 2 Wochen die Betreuung von seinen Sohn (2 Jahre) übernehmen, da seine Frau im Krankenhaus ist. Wie muss dies nun abgerechnet werden? Muss der Mitarbeiter für diese Zeit Urlaub nehmen oder gibt es hier auch so etwas wie Kinderkrankengeld? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
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Entgeltersatz Betreuung Kind
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RE: Entgeltersatz Betreuung Kind
Hallo ChrisH,
ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung nicht möglich und kann eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen, haben sie Anspruch auf Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Haushaltshilfe kann beansprucht werden, wenn bei deren Beginn ein Kind im Haushalt lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Für die Haushaltshilfe ist diejenige Krankenkasse zuständig, die auch die „Hauptleistung“ (hier: stationäre Behandlung) erbringt, wegen der als Folge die Haushaltshilfe nötig wird.
Sofern der Ehemann die Haushaltshilfe erbringt, kann hierfür unbezahlter Urlaub gewährt werden, der von der Krankenkasse im Rahmendes Verdienstausfall erstattet wird.
Erstattungsfähig ist das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt für die Tage, an denen die jeweilige Person wegen der Erbringung der Haushaltshilfe nicht arbeiten konnte und wird maximal auf das tägliche Höchst-Krankengeld begrenzt (2025: 128,63 €), ggf. unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung.
Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen wir dem betroffenen Mitarbeiter, die Krankenkasse seiner Ehefrau zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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