Hallo liebes Experten-Team,
eine Mitarbeiterin von uns war vom 27.10. bis 22.11.2022 mit Erkrankung A krankgeschrieben.
Seit dem 23.11.2022 bis 10.01.2023 ist sie mit einer neuen Erkrankung B krankgeschrieben.
Für beide Erkrankungen besteht jeweils ein Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Bei der Erkrankung B enden die 6 Wochen LFZ zum 03.01.2023 (also Krankengeld ab dem 04.01.)
In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld wird bei der Frage 2.1 nach „Letzter abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit“ gefragt.
Muss bei dieser Frage in unserem Fall der abgerechnete Zeitraum vor Beginn der Erkrankung B; also Abrechnungszeitraum 01.10. bis 31.10.2022 angegeben werden?
Oder muss der Zeitraum angegeben werden bevor die Arbeitnehmerin ERSTMALS erkrankt ist; also vor Erkrankung A und damit Abrechnungszeitraum 01.09. bis 30.09.2022?
Vielen Dank im Voraus!