Guten Tag,
es geht mir um die Berechnung des ausgefallenen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts für den Zeitraum der nicht bezahlten Freistellung (s. o.). Sind nur die variablen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen, die regelmäßig bezahlt werden? Ein gewerblicher Arbeitnehmer hat in den drei abgerechneten Monaten vor der nicht bezahlten Freistellung eine einmalige monatliche Zulage für Bauleitung erhalten. Außerdem hat er sich (ausnahmsweise) in zwei von drei Monaten die im lfd. Monat angefallenen Überstunden auszahlen lassen (keine Ansammlung von Abbummelstunden gem. Vereinbarung). Kann ich beide variablen Entgeltbestandteile mit berücksichtigen? Ist es richtig, dass die Direktversicherung gar nicht berücksichtigt wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße.
Tom