Guten Morgen,
die o.g. Bescheinigung wird ohne Brutto- und Nettobeträge bei einer Mitarbeiterin erstellt. Beginn der Mutterschaft war der 28.08.2025. Vorher war sie vom 07.05.2025-27.08.2025 im Beschäftigungsverbot. Welchen Grund gibt es in diesem Fall, dass die Beträge nicht mit ausgegeben werden?
Vielen Dank!
A. Balcke