Guten Tag,
ein Arbeitnehmer war vom 15.09. bis 17.10. krank. Anschließend ist er erneut erkrankt ab 20.10.2025. Die neue Erkrankung wurde als Erstbescheinigung ausgestellt, ist aber anrechenbar.
Für das Wochenende 18./19.10. gibt es keine Krankschreibung. Der Arbeitnehmer hat auch eine 5-Tage-Woche und daher brauchte er auch für Samstag+Sonntag keinen Krankenschein.
Für die Entgeltbescheinigung Krankengeld ist Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln. Ist dieser Zeitraum nun der August, da die Erkrankung am 15.09. begann oder der September, da die neue Krankheit ja am 20.10. begann?