Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der ab 20.08.2025 erkrankt ist und aufgrund Ende der Lohnfortzahlung eine Entgeltbescheinigung abgesetzt werden müsste. Im Normalfall wird hierzu der Monat vor der Erkrankung (Juli 2025) zugrunde gelegt. Aufgrund einer Arbeitszeitveränderung ab August 2025 stellt sich nun die Frage, ob in diesem Fall der tatsächliche Monat (August 2025) für die Entgeltbescheinigung hier zugrunde gelegt werden muss. Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Mit besten Grüßen