Guten Tag,
ein MA hat eine Gehaltsumwandlung, welches sein laufendes beitragspflichtiges Brutto mindert.
Welcher Betrag für das laufende Entgelt ist in die Arbeitsbescheinigung einzutragen? Das sv-pflichtige (also das geminderte) oder als fiktives Entgelt das vertraglich vereinbarte (also das nicht geminderte)?
Gemäß Erläuterung zur Arbeitsbescheinigung gehört die Gehaltsumwandlung nicht zu den Sonderfällen, in denen das fiktive Entgelt zu bescheinigen ist - leider wirft die KI andere Ergebnisse aus, was nun zu Unsicherheit führt.
Daher vielen Dank für die Klarstellung eines Experten.
Freundliche Grüße