Ist eine Schwangere dazu verpflichtet, einen offiziellen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin beim Arbeitgeber abzugeben?
Wenn nein, auf welcher Grundlage beginnt der Arbeitgeber dann mit der Freistellung aufgrund von Mutterschutz und mit der Zahlung Zuschuss zum Mutterschutzgeld?
Im Mutterschutzgesetz lese ich nur von "soll" (§15).
Reicht als sicherere Grundlage die mündliche oder schriftliche Aussage der Schwangeren?