Expertenforum - Entbindungstermin Mutterschutzgesetz

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  • 01
    Entbindungstermin Mutterschutzgesetz

    Ist eine Schwangere dazu verpflichtet, einen offiziellen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin beim Arbeitgeber abzugeben?

    Wenn nein, auf welcher Grundlage beginnt der Arbeitgeber dann mit der Freistellung aufgrund von Mutterschutz und mit der Zahlung Zuschuss zum Mutterschutzgeld?

    Im Mutterschutzgesetz lese ich nur von "soll" (§15).

    Reicht als sicherere Grundlage die mündliche oder schriftliche Aussage der Schwangeren?

  • 02
    RE: Entbindungstermin Mutterschutzgesetz

    Hallo CZ,
     
    bei der Beantwortung Ihrer Fragen, ob eine schwangere Mitarbeiterin zur Ermittlung der Mutterschutzfrist und für die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet ist, einen offiziellen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin ihrem Arbeitgeber abzugeben, betreffen ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Aussage treffen können.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entbindungstermin Mutterschutzgesetz

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich selbst gefragt, welchem Bereich dies zuzuordnen ist, dachte aber, es wäre auch für den Bereich Sozialversicherung relevant. Schließlich müssen Sie ab dem Zeitpunkt, an dem wir Mutterschutz eingeben, ein Mutterschaftsgeld zahlen, es dürfte doch für die Krankenversicherung auch von Interesse sein, einen rechtsgültigen Nachweis über eine Schwangerhaft zu haben. Insofern steckte in meiner Frage auch, ob man einen rechtsgültigen Nachweis eventuell auch über Sie (also die Krankenkassen) haben kann bzw. wodurch Sie sich rechtsgültig absichern.


    vielen Dank! CZ

  • 04
    RE: Entbindungstermin Mutterschutzgesetz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Fragen.


    Richtig ist, dass sowohl die Information des Arbeitgebers durch die schwangere Mitarbeiterin gemäß § 15 Abs. 1 MuSchG als auch die Nachweispflicht gemäß § 15 Abs. 2 MuSchG als sogenannte „Soll-Regelungen“ ausgestaltet sind. Hintergrund ist, dass die Schwangere aufgrund des grundgesetzlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts selbst entscheiden können soll, ob und gegebenenfalls wann sie dem Arbeitgeber Mitteilung von der Schwangerschaft macht.


    Der Arbeitgeber ist berechtigt, gemäß § 15 Abs. 2 MuSchG einen entsprechenden Nachweis über die Schwangerschaft und auch den voraussichtlichen Entbindungstermin zu verlangen. Dieser Anspruch richtet sich gegen die schwangere Mitarbeiterin, nicht aber gegen die Krankenkasse.


    Für die Schwangere ist dringend empfehlenswert, dem Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis zukommen zu lassen, weil der Arbeitgeber nur so die gesetzlichen Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz erfüllen kann. Es handelt sich bei dem Nachweis über den Entbindungstermin aber nicht um eine erzwingbare Verpflichtung der schwangeren Mitarbeiterin; der Arbeitgeber kann also nicht auf Vorlage eines entsprechenden Nachweises Klage erheben.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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