Der Mitarbeiter (Friedhofsgärtner) hört jährlich zum Ende Dezember (spätestens 10.Januar) auf und fängt beim selben Arbeitgeber 01.März wieder an. Arbeitsvertraglich geregelt. Der MA ist während der 4 Wochenfrist nach (Wieder-) Eintritt Krank geworden.
Der "sachliche" Zusammenhang wäre wie beim Paradebeispiel "Waldarbeiter" BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99 gegeben.
Meine Frage wäre, wie schaut das mit "enger zeitlicher" Zusammenhang aus ?
Gibt es hier eine Legal-Definition ?
Vielen Dank im voraus,
Hr. Sotiriadis