Guten Tag.
Wenn ich es richtig verstehe, so muss die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber auch an langzeitkranke Arbeitnehmer ausgezahlt werden, die sich im Krankengeld befinden. Wie verhält es sich aber mit Mitarbeitern, bei denen auch die Krankengeldzahlung geendet hat, da sie nach 78 Wochen weiter krank sind? Arbeitsrechtlich gesehen besteht ja weiterhin ein Arbeitsverhältnis, aber sozialversicherungsrechtlich ist der Mitarbeiter ausgesteuert. Kann/muss der Arbeitgeber in dem Fall die Energiepreispauschale auszahlen?