Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die EPP geregelt, wenn die kurzfristig Beschäftigten vor dem 01.09.2022 immer nur befristete Tageseinsätze hatten? Haben sie trotzdem Anspruch oder gilt der Auszug des BMF:"
2. In welchen Fällen wird die EPP nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, sondern erst im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren festgesetzt?
"der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft ist."
Mit freundlichem Gruß
CHSBerlin