Sehr geehrtes Expertenteam,
ist es richtig, dass mit Ende der Lohnfortzahlung, in meinem Fall ist es der 6. Oktober, eine Unterbrechungsmeldung erfolgt und für Oktober nur 6 SV-Tage erfasst werden oder erfolgt die Unterbrechungsmeldung erst zum mit Ablauf 5. November und im Oktober werden 30 SV Tage erfasst?
Ich habe in einer Schulung gehört, dass der Wegfall Lohnfortzahlung un mittelbar auch zur Unterbrechnungsmeldung mit Kürzung der SV Tage führt und die Monatsfrist nur bei z.B. unbezahlten Urlaub oder Streik Anwendung findet.
Liege ich da richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
E. Bühn
(Auszubildender)