Guten Tag,
ich habe eine Beschäftigte, die bei Ihnen freiwillig krankenversichert ist. Die Beschäftigte wechselt nunmehr von Vollzeit auf 32 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigung zum 18.10.25 und das regelmäßige Einkommen ist unter der Versicherungspflichtgrenze. Damit ist sie wieder versicherungspflichtig.
Muss die Abmeldung wegen Wechsel Beitragsgruppenschlüssel rückwirkend zum 01.10.25 oder zum 18.10.25 erfolgen - also taggenau?