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  • 01
    Elternzeit, wie rechne ich richtig ab

    Ein Mitarbeiter ist im Monat Oktober in Elternzeit:

    bis zum 07.10. mit 0 Wochenstunden und ab dem 8.10. mit 5 Wochenstunden

    (= 1 Std. täglich Montag bis Freitag)


    Es ergibt sich ein zu zahlendes Arbeitsentgelt in Höhe von brutto 450,00€

    Frage: Ist der Mitarbeiter für den Monat Oktober im Übergangsbereich oder ist es ein reguläres Arbeitsverhältnis mit der üblichen Aufteilung der SV-Beiträge.


    Unseres Erachtens dürfte es kein Minijob sein, da umgerechnet bei 23 Arbeitstagen die Grenze von 556,00€ überschritten ist.

  • 02
    RE: Elternzeit, wie rechne ich richtig ab

    Guten Tag,
     
    Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 556,00 Euro sind als geringfügig entlohnte Beschäftigungen anzusehen.
     
    Mit Umstellung der bisherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind eine Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Meldegrund „31“ und eine Anmeldung mit dem Folgetag (Meldegrund „11“) an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
    Eine Hochrechnung auf die tatsächlichen Tage ist nicht vorgesehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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