Unsere Mitarbeiterin befindet sich seit einiger Zeit in Elternzeit. Nun haben wir durch den Steuerklassenwechsel erfahren, dass sie bei einem anderen AG eine Beschäftigung ausübt.
Stellt diese Tatsache eine "Mehrfachbeschäftigung" dar auch wenn das Arbeitsverhältnis bei uns ruht und keine Vergütung erfolgt?
Danke