Guten Tag zusammen,
wir haben folgenden zu klärenden Fall.
MA’rin war in 2024 bis zum 6.10.24 in Elternzeit
MA‘rin hat vom 7.10.24 – 26.11.24 Unbezahlten Urlaub
Es wurde eine Anmeldung mit Grund 13 zum 7.10.24 erstellt.
Mit Ende der Monatsfrist wurde eine Abmeldung mit Grund 34
und Zeitraum 7.10.24 – 6.11.24 erstellt.
Am 27.11.24 hat die MA’rin einen regulären Tag bezahlten Urlaub
genommen und ist ab dem 28.11.24 in Mutterschutz gegangen.
Neben dem Tag bezahlten Urlaub am 27.11.24 mit Entgelt 255 €
gab es im November 24 noch einen Einmalbezug in Höhe von 264 €
Unsere Frage ist nun, wie ist Meldetechnisch mit dem 27.11.24 umzugehen
und in welche Meldung sind die beiden Entgelte aus dem bezahlten Urlaub
und dem Einmalbezug im November zu melden.
Vielen Dank im Voraus.