Sehr geehrte Damen und Herren,
wir rechnen in unserer Unternehmensgruppe mehrere Arbeitgeber ab. Eine Mitarbeiterin ist in Firma A angestellt und aktuell in Elternzeit. Sie ist privat Krankenversichert. Ab 01.01.2023 ist sie zusätzlich in Firma B angestellt (in Teilzeit). Mit dem Teilzeitgehalt unterschreitet sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Damit müsste sie ab 01.01.2023 wieder als pflichtversicherte gelten. Ist sie auch in Firma A mit Elternzeit wieder pflichtversichert? Welche gesetzliche Krankenkasse ist zuständig? Die letzte gesetzliche Krankenkasse (vor Beginn der privaten KV)?
Freundliche Grüße
Elisabeth Schwarz