Expertenforum - Elternzeit, Meldungen

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Elternzeit, Meldungen

    ein Kollege ist am am 19.8.24 Vater geworden. Vom 20.8.-19.9.24 hat er bei kompletter Freistellung Elternzeit genommen, danach hat er seine Arbeit im vorherigen Umfang wieder aufgenommen.

    Da er keinen kompletten Kalendermonat in Elternzeit war, habe ich keinerlei Meldungen gemacht.


    War das so korrekt?


    Oder hätte ich dennoch Beginn und Ende der Elternzeit mit den Meldegründen 17 und 37 anzeigen müssen?

    Falls ich hätte melden müssen, ist es sinnvoll / nötig, die Meldungen jetzt noch nachzuholen?


    Besten Dank im Voraus und viele Grüße,

    Anja

  • 02
    RE: Elternzeit, Meldungen

    Hallo Anja,
     
    während bei freiwillig versicherten Arbeitnehmenden die Meldungen zur Elternzeit auch dann zu übermitteln sind, wenn die Elternzeit nicht einen vollen Kalendermonat umfasst, sind bei versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmenden - wie bei einer Unterbrechungsmeldung (mit dem Abgabegrund „52“) - die Meldungen zur Elternzeit erst dann zu übermitteln, wenn die Beschäftigung durch die Inanspruchnahme der Elternzeit mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird.
     
    Davon ausgehend, dass der Mitarbeiter in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, stimmen wir Ihrer Auffassung zu, dass in einem solchen Fall keine Meldungen zu veranlassen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.