Expertenforum - Elternzeit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Elternzeit

    Hallo,


    einer unserer Mitarbeiter ist bei uns als Monteur beschäftigt und hat vom 03.07.2025 bis 02.11.2025 Elternzeit beantragt.  Wir als Arbeitgeber haben dazu folgende Fragen: Kann unser Mitarbeiter als Vater 4 Monate Elternzeit beantragen ? Hat er für die 4 Monate Anspruch auf Entlohnung? Für eine Info Ihrerseits wären wir sehr dankbar.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Elternzeit

    Sehr geehrter Herr Gebhorst,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Elternzeitanspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Teil dieser Elternzeit von 24 Monaten kann auch auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus möglich, dass der Vater Elternzeit für die Dauer von vier Monaten in Anspruch nimmt.


    Für die Dauer der Elternzeit kann der Vater Anspruch auf Elterngeld haben; Vergütungsansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen aber nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.