Expertenforum - Elternzeit

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  • 01
    Elternzeit

    Unsere Mitarbeiterin hat 3 Kinder bekommen und folgende Elternzeit genommen:

    1. Kind, geb. 16.01.2016, Elternzeit 16.01.16 - 01.09.18 (einschl. Mutterschutz)

    2. Kind, geb. 12.10.2018, Elternzeit 12.10.18 - 22.01.21 (einschl. Mutterschutz)

    3. Kind, geb. 06.03.2021, Elternzeit 06.03.21 - 05.03.24 (einschl. Mutterschutz)

    Jetzt möchte sie die restliche Elternzeit von den ersten beiden Kindern an die 3. Elternzeit anhängen. Ist dies auch bei dem 1. Kind noch möglich, da dieses ja bereits 8 Jahr alt ist?

    Viele Grüße


     

  • 02
    RE: Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 15 Abs. 2 BEEG kann ein Teil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten nach dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Mit Vollendung des achten Lebensjahres geht der Anspruch auf die Elternzeit dann allerdings ersatzlos unter. Das heißt, für das erste Kind bestehen keine Elternzeitansprüche mehr. In Betracht kommt die Inanspruchnahme eines entsprechenden Anteils der Elternzeit für das zweite Kind.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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