Sehr geehrte Damen und Herren,
am eAU-Verfahren nimmt seit dem 01.01.2025 auch die Deutsche Rentenversicherung teil.
Hierzu folgende Frage:
Werden im eAU-Verfahren auch Abwesenheitszeiten aufgrund dem RV-Fit Programm der Deutschen Rentenversicherung an den Arbeitgeber übermittelt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.