Expertenforum - Elektronische Arbeitsunfähigkeit - hier: RV Fit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Elektronische Arbeitsunfähigkeit - hier: RV Fit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    am eAU-Verfahren nimmt seit dem 01.01.2025 auch die Deutsche Rentenversicherung teil.


    Hierzu folgende Frage:

    Werden im eAU-Verfahren auch Abwesenheitszeiten aufgrund dem RV-Fit Programm der Deutschen Rentenversicherung an den Arbeitgeber übermittelt?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Elektronische Arbeitsunfähigkeit - hier: RV Fit

    Guten Tag,
     
    RV-Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl der Deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich hier um eine Präventionsmaßnahme.
     
    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischungsphase am Ende der Prävention sind ganztägig stationär oder ambulant. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitarbeiter für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgebern den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz). Diese Bescheinigung erhält der Arbeitnehmer mit dem Bewilligungsbescheid, zur Vorlage beim Arbeitgeber. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend. Das heißt, diese Termine finden außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.
     
    Da weder Arbeitsunfähigkeit noch eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme vorliegt, kann nach unserer Einschätzung eine Übermittlung im eAU-Verfahren nicht durchgeführt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.