Hallo liebes Experten-Team,
wir zahlen für unsere Mitarbeiter in eine Zusatzversorgungskasse ein. Dabei sind wir als Arbeitgeber Mitglied bei der Versorgungskasse und müssen die Mitarbeiter zwingend dort anmelden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Für unsere Einzahlung entsteht bei den Mitarbeitern ein Sachbezug, der sozialversicherungspflichtig ist.
Muss dieser Sachbezug bei der vorausschauenden Überprüfung der Midijobgrenze mitberücksichtigt / eingerechnet werden? Leider finden wir hierzu keine Angaben bei unseren Recherchen.
Wir haben mehrere „Grenzfälle“, wo kein Midijob vorliegen würde, sofern dieser Sachbezug mitberücksichtigt wird. Falls er nicht berücksichtigt würde, läge wiederum ein Midijob vor.
Vielen Dank im Voraus!