Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine geplante Teilzeit während Elternzeit vertraglich vereinbart wird und dadurch der Mitarbeiter von der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wird und dann vor Eintreten des Beginns außerhalb der Lohnfortzahlung erkrankt tritt dann trotzdem zum geplanten vertraglichen Beginn der Teilzeit während Elternzeit die Versicherungspflicht ein oder erst zu einem späteren Termin mit Beginn der Arbeitsaufnahme nach der Arbeitsunfähigkeit?
Vor Beginn des Teilzeitvertrags während der Elternzeit besteht ein Teilzeitvertrag (keine Elternzeit; kein ruhendes AV) bei dem noch die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zutrifft. Mit weiterer Minderung des Beschäftigungsgrades im Zuge des Teilzeitvertrags während der Elternzeit wird die JAE-Grenze dann unterschritten.
Vielen Dank.