Guten Tag, eine bereits bestehende GmbH wird verkauft. Die Änderung bzw. Eintragung im Handelsregister fand aber erst 2 Monate später statt. Ab wann ist der neue Geschäftsführer/Gesellschafter sozialversicherungsfrei? Danke
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Eintragung ins Handelsregister
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RE: Eintragung ins Handelsregister
Hallo Xy,
da nach unserem Kenntnisstand eine GmbH erst mit der Eintragung im Handelsregister entsteht, hat dies zur Folge, dass der Verkauf einer GmbH erst mit dem Änderungseintrag im Handelsregister als abgeschlossen gilt. Folglich kann die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.
Um in einem solchen Fall Rechtssicherheit bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu erhalten, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) ein Antrag auf Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer gestellt werden.
Die DRV wird nach Auswertung der im Antrag gemachten Angaben verbindlich mitteilen, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt Sozialversicherungsfreiheit vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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