Expertenforum - Einstiegsqualifizierung SV-Anmeldung

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  • 01
    Einstiegsqualifizierung SV-Anmeldung

    Hallo Expertenteam,


    ein Mandant wird eine Person im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQJ) einstellen. Eine Förderung nach § 54 a SGB III durch die BA erfolgt. Das monatliche Bruttogehalt wird 500 Euro betragen.


    Welche Beitragsgruppe und welche Personengruppe muss in diesem Fall verwendet werden?


    Vorab vielen Dank!


    Freundliche Grüße


    Anja Genderjahn-Kästle

  • 02
    RE: Einstiegsqualifizierung SV-Anmeldung

    Sehr geehrte Frau Genderjahn-Kästle,
     
    während einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) nach § 54 a SGB III sollen den Jugendlichen in den Betrieben Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu befähigen sollen, anschließend einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die teilnehmenden Jugendlichen gehören in der Sozialversicherung zu den zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des § 7 Abs. 2 SGB IV. Damit unterliegen sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“). Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt bei den teilnehmenden Jugendlichen nicht in Betracht.
    Da nach Ihrer Schilderung das monatliche Arbeitsentgelt (unabhängig von einer Bezuschussung durch die Agentur für Arbeit) mehr als 325,00 Euro beträgt, findet der Personengruppenschlüssel „102“ Anwendung. Die Beiträge sind entsprechend der üblichen Beitragslastverteilung vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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