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  • 01
    Einmalzahlung während Krankengeldbezug

    Ein Mitarbeiter erhält derzeit Krankengeld und wird nicht vor Mitte Januar zur Arbeit zurückkehren.

    Im Dezember erhält er meist einen Bonus als Einmalzahlung.

    Kann die Auszahlung des Bonus im Dezember Auswirkungen auf sein Krankengeld haben? Wird das Krankengeld deshalb gekürzt oder gar gestrichen?

  • 02
    RE: Einmalzahlung während Krankengeldbezug

    Guten Tag
     
    in § 23c Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist geregelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) gezahlt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (= beitragspflichtige Einnahme) gelten, wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB V) nicht um mehr als 50,00 Euro übersteigen. Das hat zur Folge, dass alle arbeitgeberseitigen Leistungen (u.a. Sachbezüge wie die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen), die für die Zeit des Bezugs der Sozialleistungen „laufend“ gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht der Beitragspflicht unterliegen (SV-Freibetrag).
     
    Insoweit ruht das Krankengeld , wenn der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält; dies gilt ausdrücklich nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 49 Abs.1 Nr. 1 SGB V).

    Da es sich bei der Bonuszahlung um „einmalig“ gezahltes Arbeitsentgelt handelt, wird diese nicht bei der Prüfung der Regelungen nach § 23 c SGB IV berücksichtigt und führt somit zu keiner Kürzung des Krankengeldes. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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