Hallo,
im Februar 2025 erhält ein zum 31.12.2024 ausgeschiedener Minijobbeschäftigter eine Prämie EMZ in Höhe von 125 € ausgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt ist lt. Betriebsvereinbarung so festgelegt. Muss in diesem Fall die Märzklausel angewendet werden bzw. gilt die Märzklausel auch für Minijobbeschäftigte? Wie ist die steuerrechtliche Beurteilung, Pauschal oder nach Steuerklasse 6 ? Leider konnte ich hierzu keine eindeutigen Bestimmungen finden!
Danke
Christine Töfflinger