Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist seit dem 29.11.2025 ausgesteuert und erhält in dem Monat November noch eine tarifliche Einmalzahlung. Ist diese Einmalzahlung beitragspflichtig, wenn im ganzen Jahr keine SV-Tage angefallen sind?
Der Mitarbeiter hat Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld beantragt. Welcher Abmeldegrund muss hier erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen