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  • 01
    Einmalzahlung im Monat der Aussteuerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter ist seit dem 29.11.2025 ausgesteuert und erhält in dem Monat November noch eine tarifliche Einmalzahlung. Ist diese Einmalzahlung beitragspflichtig, wenn im ganzen Jahr keine SV-Tage angefallen sind?


    Der Mitarbeiter hat Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld beantragt. Welcher Abmeldegrund muss hier erfolgen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Einmalzahlung im Monat der Aussteuerung

    Guten Tag,
     
    in den Fällen, in denen nach dem Ende des Krankengeldanspruchs das Arbeitsverhältnis zwar weiterbesteht, der Arbeitnehmer jedoch Arbeitslosengeld erhält, ist eine Abmeldung zum letzten Tag des Krankengeldbezugs mit dem Abgabegrund „30“ vorzunehmen.

    Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( §23a Abs. 2 SGB  IV).

    Nach Ihrer Aussage wurde im kompletten Jahr 2025 Krankengeld bezogen, so dass aufgrund beitragsfreier Zeiten keine SV-Tage vorlagen. Die Einmalzahlung aus November 2025 ist deshalb beitragsfrei in der Sozialversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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