Expertenforum - Einmaliger Hinterbliebenenbezug an Ehefrau lt. Tarifvertrag - sv-pflichtig?

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  • 01
    Einmaliger Hinterbliebenenbezug an Ehefrau lt. Tarifvertrag - sv-pflichtig?

    Hallo,


    in unserem Unternehmen ist leider ein Mitarbeiter verstorben. Lt. unserem Tarifvertrag zahlen wir "als Unterstützung" den Lohn für 10 Wochen an den Ehegatten in Form einer Einmalzahlung weiter. Der Ehegatte ist nicht bei uns beschäftigt und ist selbst noch erwerbstätig.

    Dass diese Zahlung lohnsteuerpflichtig ist, ist mir bekannt.

    Wie sieht es bezüglich der Sozialversicherungspflicht aus? Ist es als Versorgungsbezug zu sehen? Wie wird dieser bei einer Einmalzahlung betrachtet?


    Vielen Dank im Voraus!


    VG Mareike

  • 02
    RE: Einmaliger Hinterbliebenenbezug an Ehefrau lt. Tarifvertrag - sv-pflichtig?

    Hallo Mareike,

    bei Entgeltzahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt (z. B. Mehrarbeitsstunden), unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dagegen gehört die Gewährung eines „Sterbegeldes“ als Unterstützung, dass jemand als Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers bezieht – unabhängig von Auszahlungsmodalitäten - nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, da es nicht für eine vom Empfänger der Zahlungen selbst ausgeübte Beschäftigung gezahlt wird.
     
    Ob das Sterbegeld ggf. als Versorgungsbezug kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, hängt im Einzelfall davon ab, ob Hinterbliebenenleistungen gewährt werden. Es empfiehlt sich, dies individuell von der zuständigen Krankenkasse prüfen zu lassen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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