Unsere AN erhält ein laufendes Entgelt in Höhe von 1.040 €. Außerdem erhält sie einen Einmalbezug in Höhe von 240€. Wie errechnet sich für beide Entgeltbestandteile der SV Beitrag?
Danke
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Unsere AN erhält ein laufendes Entgelt in Höhe von 1.040 €. Außerdem erhält sie einen Einmalbezug in Höhe von 240€. Wie errechnet sich für beide Entgeltbestandteile der SV Beitrag?
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Hallo KaSt,
für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt innerhalb des „Übergangsbereichs“ gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage.
Die Beschäftigten zahlen im Übergangsbereich einen „ermäßigten“ Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Neuregelungen führen insbesondere für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im „unteren Übergangsbereich“ zu einer stärkeren beitragsrechtlichen Entlastung.
Vom 01.10.2022 an liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 € bis 1.600,00 € im Monat beträgt und regelmäßig 1.600,00 € im Monat nicht übersteigt.
Zum 01.01.2023 wird die obere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 1.600,00 € auf 2.000,00 € erhöht.
Die konkreten Berechnungsgrundsätze zu den vorgenannten Regelungen sind in allen systemgeprüften Abrechnungsprogrammen entsprechend hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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