Expertenforum - Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme beim MDK

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  • 01
    Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme beim MDK

    Guten Tag,

    wir würden gerne einen MA zum MDK schicken, da wir Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit haben.

    Wie ist der Prozess? Reicht hier ein Schreiben an die Krankenkasse aus?

  • 02
    RE: Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme beim MDK

    Hallo BWUBremen,
     
    bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (AU) seiner gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, die AU durch den Medizinischen Dienst (MD) prüfen zu lassen (§ 275 Abs.1 Sozialgesetzbuch V). Dafür sind mittlerweile nicht mehr nur begründete Zweifel vorzulegen. Eine schriftliche Begründung sollte nach unserer Einschätzung ausreichend sein.
     
    Eine Vorprüfung und somit Weitergabe der AU durch die zuständige Krankenkasse an den MD ist nur dann möglich, sofern die AU-Bescheinigung der Krankenkasse bereits vorliegt.
     
    Zur weitere Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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