Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Einheit des Verhinderungsfalls

    Eine Mitarbeiterin bezieht seit dem 04.01.25 Verletztengeld, nun liegt eine Erstbescheinigung der Krankenkasse ab 15.09.25 mit neuer Krankheit vor.

    Wie ist diese Krankheit zu sehen, ist die Mitarbeiterin weiterhin aus der Lohnfortzahlung aufgrund der Einheit des Verhinderungsfalls? Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Einheit des Verhinderungsfalls

    Guten Tag,
     
    da uns zur konkreten Beantwortung die notwendigen Unterlagen (AU-Bescheinigungen, Diagnosen, Arztberichte, Krankenhausbericht etc.) Ihres Mitarbeitenden nicht zur Verfügung stehen, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.

    Wenn nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung mit einer anderen Diagnose „hinzutritt“, handelt es sich um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit, so dass aufgrund der hinzugetretenen Erkrankung nicht erneut für 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten ist (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2.2.1994).

    Nur dann, wenn zwei voneinander völlig unabhängige (in ihrer Ursache und zeitlichen Abfolge deutlich getrennte) Arbeitsunfähigkeitsfälle vorliegen, beginnt mit dem 2. Fall ein neuer, wiederum 6 Wochen umfassender Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

    Zusammenfassend gilt Folgendes: Selbstständige Verhinderungstatbestände bestehen, wenn der Arbeitnehmer zwischen den beiden Erkrankungen arbeitsfähig war und gearbeitet hat oder nur deswegen nicht arbeiten konnte, weil die Zeit der Arbeitsfähigkeit (u.U. nur wenige Stunden) außerhalb der Arbeitszeit lag.

    Letztlich kann Ihre Frage nur die zuständige Krankenkasse anhand der dort vorliegenden Unterlagen verbindlich beantworten. Wir empfehlen, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um mit dieser den Sachverhalt abschließend zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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