Hallo,
ein Arbeitgeber hat ein Haus gemietet, wo er auch die Kaltmiete bezahlt. In diesem Haus gibt es 3 Zimmer die die Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen. Lediglich die Nebenkosten müssen von den Arbeitnehmern gezahlt werden. Laut Mietvertrag wird dies in einer Summe 1 mal jährlich abgerechnet. Es gibt hierüber aber leider keine schriftliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern, auch im Mietvertrag ist darüber nichts vermerkt. Außer das die Betriebskosten 1 mal jährlich abgerechnet werden. Jetzt ist ein Arbeitnehmer zum 31.12.2022 durch Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Die Nebenkosten Abrechnung wurde von dem Vermieter erstellt und nun sind noch 400,00 € von dem Arbeitnehmer zu bezahlen. Darf der Arbeitgeber diesen Betrag vom Lohn einbehalten? Das Dezember Gehalt wurde noch nicht gezahlt. Lieben Dank.