Hallo,
bei einem Pflegedienstleister e.V. werden mehrere kurzfristige Mitarbeiter (70-Tg-Regelung) beschäftigt. Wenn die kurzfristige Beschäftigung beendet ist, wird eine Pause von zwei Monaten sv-rechtlich eingelegt, um eine kurzfristige Beschäftigung nach zwei Monaten neu zu beginnen.
Frage: kann der Mitarbeiter während der zweimonatigen Pause teilweise ehrenamtlich eingesetzt werden und mit einer Übungsleiterpauschale vergütet werden? da Ehrenamt ja in der Regel nicht als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angesehen wird.
Oder wird es bei der Prüfung als natlose Beschäftigung betrachtet.
Danke für Ihre Antwort
MfG Svetlana K.