Guten Tag,
Ich wurde von einer AOK Mitarbeiterin kontaktiert bezüglich einer EEL Meldung. Mit der Anforderung der Mitarbeiterin bin ich nicht ganz einverstanden und würde gerne Ihre Einschätzung dazu haben. Folgender Sachverhalt:
Der Beschäftigte hat eine AU ab dem 30. April 2025. An diesem Tag ist er aber noch vollständig arbeiten gewesen. Entsprechend fehlte er bei uns erst ab dem 01. Mai 2025. In der EEL Meldung habe ich die letzten 3 Monate vor Eintritt der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit (1. Mai 2025) gemeldet. Somit also Februar, März und April 2025.
Nun wurde ich aber dazu aufgefordert, Entgelte aus Januar, Februar und März 2025 zu melden, da die eAU vom Arzt ab dem 30. April beginnt.
Was ist hier korrekt? Zählt für die Ermittlung der zu meldenden Entgeltzeiträume die AU laut Nachweis vom Arzt oder der tatsächliche erste Tag der AU beim Arbeitgeber?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.