Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 09.08.2025 krank wegen Berufsunfall (ab 20.09.25 krank ohne Lohnfortzahlung). Wir haben in 10/2025 eine EEL Bescheinigung bei Verletztengeld erstellt. Die Mitarbeiterin ist weiterhin krank hätte aber ab dem 01.01.2026 durch die Erhöhung des Mindestlohnes eine höhere Vergütung. Die Mitarbeiterin verlangt von uns eine neue, geänderte EEL Bescheinigung mit der neuen Vergütung. Wir sind aber der Meinung, dass wir nur den Zeitraum vor der Erkrankung bescheinigen müssen. Wer hat Recht? Vielen Dank.