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  • 01
    EEL-Meldung bei rückwirkender Tariferhöhung zum 01.04.2025

    Guten Tag,


    in dem AOK Online-Seminar "Trends & Tipps 2026" wurde mit der Folie 26 auf die Fehlervermeidung bei der Meldung in Fällen von einer rückwirkenden Tariferhöhung hingewiesen. Wir sind uns nun unsicher, wie das gemeint ist.


    Wir wenden den TVöD an, für den rückwirkend ab 01.04.2025 eine Tariferhöhung beschlossen wurde. Die Auszahlung der rückwirkenden Tariferhöhung erfolgt bei uns nunmehr mit dem Gehaltsmonat 12/2025.


    Bezogen auf die Info von Folie 26: Wie verhält es sich nun mit der rückwirkenden EEL-Meldung bei Personalfällen, die vor oder erst nach dem 01.04.2025 Krankengeld bezogen haben?


    Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung!


    MfG

  • 02
    RE: EEL-Meldung bei rückwirkender Tariferhöhung zum 01.04.2025

    Hallo M. Mansholt,

    die aktuelle „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV“ führt unter dem Punkt 3.5.5. „Zeitraum 1 SV-Bruttoarbeitsentgelt“ folgendes aus:

    „Bei rückwirkenden Erhöhungen des Arbeitsentgelts haben Korrekturen der bereits an die Krankenkasse per Datenaustausch übermittelten Angaben demnach nur dann zu erfolgen, wenn auf das erhöhte Arbeitsentgelt zum Zeitpunkt des Eintritts der AU/Mitaufnahme Krhs./med. Leist./LTA bereits ein Rechtsanspruch bestand. Der den erhöhten Entgeltanspruch begründende Arbeits- oder Tarifvertrag muss also vor Beginn der AU/Mitaufnahme Krhs./med. Leist./LTA geschlossen worden sein." 

    Demzufolge hat bei rückwirkenden Erhöhungen des Arbeitsentgelts eine Korrektur der Entgeltbescheinigung im Rahmen des EEL-Verfahrens nur dann zu erfolgen, wenn der Tarifvertrag bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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