Guten Tag,
in dem AOK Online-Seminar "Trends & Tipps 2026" wurde mit der Folie 26 auf die Fehlervermeidung bei der Meldung in Fällen von einer rückwirkenden Tariferhöhung hingewiesen. Wir sind uns nun unsicher, wie das gemeint ist.
Wir wenden den TVöD an, für den rückwirkend ab 01.04.2025 eine Tariferhöhung beschlossen wurde. Die Auszahlung der rückwirkenden Tariferhöhung erfolgt bei uns nunmehr mit dem Gehaltsmonat 12/2025.
Bezogen auf die Info von Folie 26: Wie verhält es sich nun mit der rückwirkenden EEL-Meldung bei Personalfällen, die vor oder erst nach dem 01.04.2025 Krankengeld bezogen haben?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung!
MfG