Hallo liebe Experten,
eine Frage bitte.
Im TVöD wird bei einem Mitarbeiter im Krankengeld, ein Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber gewährt.
Dieser ist in der Regel nicht sv-pflichtig gemäß §23c SGB IV, da er nicht höher ist wie das ausgefallene Nettoentgelt.
Unsere Software bescheinigt seit einiger Zeit dies in der EEL Meldung unter Angaben zum fortgezahlten Arbeitsentgelt, auch wenn es nicht sv-pflichtig ist, da es die 50 Freigrenze zum Vergleichsnettoentgelt nicht überschreitet.
In der Verfahrensbeschreibung EEL, kann ich nicht genau herauslesen, ob weitgewährte AG-Leistungen bei EEL generell auf der EEL ausgewiesen werden müssen oder nur wenn sie tatsächlich gem. §23c SGB IV sv-pflichtig werden.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.