Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Für einen Mitarbeiter haben wir von der KK eine elektronische AU bekommen für den Zeitraum vom 17.10.25 bis 06.11.2025 (Mitarbeiter war stationär im Krankenhaus). Durch Recherche haben wir herausgefunden, dass der Mitarbeiter am 21.10.2025 aus dem Krankenhaus arbeitsfähig entlassen wurde (Diese Information liegt auch der KK vor). Die Krankenkasse verlangt nun von uns eine erneute EAU-Abfrage, damit sie die richtigen Daten senden kann. Laut unserer IT ist eine erneute Abfrage nicht möglich, da der Zeitraum bereits abgefragt wurde. Die IT ist der Meinung die Krankenkasse müsste den alten Datensatz stornieren und den neuen Zeitraum senden. Wer hat Recht und wo könnte ich die genaue Regelung nachlesen? Vielen Dank.